Bank- und Kapitalmarktrecht
Zum Bank- und Kapitalmarktrecht zählen diverse Gesetze und Verordnungen, welche Bankgeschäfte und die Tätigkeiten am Kapitalmarkt von Banken und institutionellen Anlegern regeln. Es geht einerseits um das Verhältnis von Banken, Fondgesellschaften und Versicherungen zu ihrem Kunden, aber selbstverständlich auch untereinander.
Die Angelegenheiten, die generell dem Bank- und Kapitalmarktrecht zuzuordnen sind, sind sehr vielfältig. Zu unseren Schwerpunkten in diesem Rechtsgebiet gehören die folgenden Themenkomplexe.
Unsere Schwerpunkte im Bank- und Kapitalmarktrecht:
- Bankrecht und Bankvertragsrecht
- Kapitalanlagerecht (Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentbanking, etc.)
- Beraterhaftung
- Schadensersatz bei Schlecht- oder Falschberatung
- Kreditvertrag
- Kündigung Vertragsverhältnis
- Factoring / Leasing
- Vermögensverwaltung / Vermögensverwahrung
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
Weitere Informationen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht halten wir für Sie unter dem Menüpunkt Aktuelles.