Anwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Oliver Keller
Insolvenz bedeutet dem Grunde nach "Zahlungsunfähigkeit"; wenn man eben nicht in der Lage ist (alle) derzeit fälligen Forderungen von Gläubigern zu bedienen. Daneben gibt es im Insolvenzrecht noch weitere Insolvenzgründe, die "drohende Zahlungsunfähigkeit" und die "Überschuldung".
Von einer Insolvenz können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer oder Unternehmen (juristische Personen) betroffen sein.
Die Insolvenzordnung unterscheidet im wesentlichen zwischen einer Verbraucherinsolvenz (von Privatpersonen) und einer Regelinsolvenz (von Unternehmern oder juristischen Personen).
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Insolvenzrechts.
Unsere Schwerpunkte im Insolvenzrecht:
- Insolvenzberatung
- Insolvenzvermeidung
- Aussergerichtliche Einigung / Schuldenregulierung (Verbraucherinsolvenz)
- Vorbereitung Insolvenzantrag
- Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenz für Unternehmer / Unternehmen
- Vertretung im Regelinsolvenzverfahren
- Organhaftung bei juristischen Personen (GmbH, etc.)
- Insolvenzstraftaten
- Insolvenzgeld
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzanfechtung
- Versagung der Restschuldbefreiung
- Sanierung / Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren in der Regelinsolvenz
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Rechtsanwalt Oliver Keller
Telefonische Terminvereinbarung unter: 05724 - 3973247